
Beide waren getrennt voneinander aufgewachsen und hatten sich vor einigen Jahren ineinander verliebt. Der Mann war wegen des verbotenen Geschlechtsverkehrs mit seiner Schwester zu mehreren Haftstrafen verurteilt worden. Die Beziehung der Geschwister begann, war die Frau 16 Jahre alt. Das Paar hat vier Kinder im Alter von 22 Monaten und fünf Jahren. Zwei der Kinder sind behindert.
Nach den Worten des Zweiten Senats ist die Vorschrift durch das Ziel gerechtfertigt, die familiäre Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests zu bewahren und den «unterlegenen» Partner einer solchen Beziehung zu schützen. Hinzu komme, dass Kinder von Geschwisterpaaren ein erhöhtes Risiko hätten, schwerwiegende genetische Schäden zu erleiden. Der Gesetzgeber habe damit seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten. Der Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer, stimmte gegen die Entscheidung seiner sieben Kollegen.
Quelle: n-tv.de